Veranstaltungssicherheit

Qualifizierungsmaßnahme zur "Aufsicht führenden Person"

Die Ursachen von Unfällen oder Sachschäden bei Veranstaltungen, Events und Produktionen sind vielschichtig. Die Zuordnung der haftenden Personen lassen sich oftmals nur gerichtlich klären. Nicht selten wird dabei ein Fehlverhalten des Veranstalters und der technischen Mitarbeiter/-innen festgestellt. Dies führt in der Regel zu empfindlichen Strafen. Unwissenheit über bestehende Sicherheitsregeln und fehlende Fachkunde spielen dabei eine zentrale Rolle. Bei der Planung und Durchführung einer Veranstaltung muss dabei oberstes Ziel sein, die Besucher/-innen, Beschäftigte und Mitwirkende nicht zu gefährden. Um die entsprechenden Gefahren bei einer Veranstaltung zu vermeiden, haben die Gesetzgebende einschlägige Vorschriften für die Kultur- und Veranstaltungsbranche erlassen, die zu beachten den Betreibern, Veranstaltern und technischen Verantwortlichen zukommt.

Bei der Durchführung einer Veranstaltung in einer Veranstaltungsstätte ist die Anwesenheit der Betreibenden und der technischen Verantwortlichen unerlässlich. Dies wurde in den einzelnen Bundesländern beispielsweise in der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) sowie in den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften geregelt. Zu den Versammlungsstätten zählen beispielsweise die Veranstaltungshallen, Bürger- und Sporthallen sowie Schulaulen mit einem Fassungsvermögen von mehr als 200 Besucher/-innen. Zunehmend ist festzustellen, dass gerade kleinere Gemeinden und Städte die gesetzlichen Vorschriften aus Gründen zu geringer Personaldecke nicht einhalten können. Zu wenig speziell ausgebildete Fachkräfte stehen zur Verfügung. Durch die spezielle Schulung zur "Aufsicht führenden Person" gemäß DGUV Information 215-322 (Haus- und Hallenmeister/-innen, Verantwortliche der Hallenvermietung etc.) kann das bestehende Kompetenzdefizit verbessert und die Sicherheit bei Veranstaltungen wesentlich erhöht werden. Die Event-Akademie bietet hierzu eine interessante und zugleich effektive Weiterbildungsmaßnahme zur Erreichung der notwendigen Qualifizierung an.


Ziel des Lehrganges ist es, die organisatorischen und technischen Mitarbeiter/-innen in den einschlägigen Sicherheitsbestimmungen zu schulen, damit eine gesetzeskonforme Durchführung der Veranstaltungen zu gewährleisten ist.

Durch die Qualifizierung der Beteiligten zu sogenannten "Aufsicht führenden Personen" werden diese in die Lage versetzt, Bühnenproben und Aufführungen gesetzeskonform zu beurteilen und notwendige Maßnahmen zur Gefährdungsvermeidung zu veranlassen.
Hausmeister/-innen von Mehrzweck- und Bürgerhallen, Sporthallen, Messen und Kongresszentren sowie Schulen mit Veranstaltungsräumen, Leiter/-innen von Kulturämtern und Stadtverwaltungen, Schulleiter/-innen, Organisatorisch Verantwortliche der Hallen in Städten und Gemeinden, Vereinsvorstände, die im Rahmen von Mietverträgen die öffentlichen Hallen regelmäßig nutzen.
LEHRGANGSINHALTE*
  • Verantwortung und Haftung
  • Grundzüge des Arbeitsschutzrechts
  • Baurechtliche Sonderbestimmungen
  • Leitung und Aufsicht bei Veranstaltungen
  • Ermittlung von Gefährdungen am Beispiel einer Veranstaltung (in Arbeitsgruppen) - Aufbau einer Veranstaltung zur Fehlersuche (Praxis)
  • Gesetzliche Bestimmungen und Regeln der Technik zur Durchführung von Veranstaltungen - Übungen mit veranstaltungstechnischen Arbeitsmitteln und Vorführung szenischer Effekte (Praxis)
  • Erarbeitung von Schutzzielen
  • Unterweisung von Mitwirkenden durch die "Aufsicht führende Person"
  • Zusammenarbeit mit einer Bühnenfachkraft
  • Schutzmaßnahmen erarbeiten und vorstellen (Praxis)
  • Grenzen der verantwortlichen Betreuung von Veranstaltungen durch die "Aufsicht führende Person"
  • Vorstellung und Erläuterung betrieblicher Regelungen
  • Überprüfung von Wissen und praktischer Anwendung der im Seminar vermittelten Inhalte und Erkenntnisse


*Lehrgangsinhalte vorbehaltlich Änderungen und Ergänzungen bedingt durch Dozentenverfügbarkeit und besondere Ereignisse
Erfahrungen im Veranstaltungsbetrieb von Gemeinden und Stadthallen, Messen und Kongresszentren sowie im Schulbetrieb
Zertifikat der Event-Akademie nach bestandenem internen Abschlusstest
Kursgebühr: 750,00 €


  • unsere gemeinnützige Akademie ist nach § 4 Nr. 21a UstG (Steuer-Nr.: 36068/01600) von der Umsatzsteuer befreit

  • inklusive Pausengetränke (keine Barauszahlung möglich)

  • inklusive Seminarunterlagen der Dozenten


Ermäßigungen: 10 % Rabatt für:

  • Alumni der EurAka

  • Auszubildende der Berufsfachschulen der EurAka, der Louis-Lepoix-Schule und der Robert-Schuman-Schule

  • Studierende der Hochschule VICTORIA auf dem Campus der EurAka

  • Mitglieder der Verbände (bis 750 € Kursgebühr): DTHG, EVVC, IGVW, VDT, VDVO, VPLT


Ermäßigungen: 5 % Rabatt für:

  • Mitglieder der Verbände (über 750 € Kursgebühr): DTHG, EVVC, IGVW, VDT, VDVO, VPLT


Bitte beachten: Die Rabatte sind nicht kombinierbar.


Finanzierungsmöglichkeiten:
Es gibt verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten für die Aus- und Weiterbildungsangebote an der Event-Akademie.
Die Kolleg*innen des Bildungsmanagements beraten Sie gerne, z. B. zur Ratenzahlung unter Telefon +49 7221 93-1393.


Förderungsmöglichkeiten:
Eine Auswahl diverser Förderungsmöglichkeiten mit detaillierten Informationen ohne Anspruch auf Vollständigkeit finden Sie im Downloadbereich.

Aktuell ausgewählter Kurstermin:

30.09.2024 bis 02.10.2024, 10.00 bis 18.00 Uhr, AG, Seminarraum 12, F2.3.06

Überblick

Beginn 30.09.2024
Dauer 3 Tage
Kursgebühr 750,00 €
Kursort Baden-Baden
als Inhouse-Schulung möglich 
Anmelden

Kontakt

Noémi Müller
07221 93-1320
noemi.mueller@event-akademie.de