Veranstaltungssicherheit / Kursdetails
Veranstaltungstechnik
Laserschutzbeauftragte/-r
*** DURCHFÜHRUNGSGARANTIE! ***
mit anerkanntem Abschluss gemäß §5 Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV), sowie gemäß den Technischen Regeln Laserstrahlung (TROS), Allgemeiner Teil, 5.2.2
Der Einsatz von Lasertechnik für optische Effekte gewinnt bei Veranstaltungen in Hallen oder Open Air, in Diskotheken, bei Messen, Ausstellungen und Fernsehshows sowie in der Kultur-, Freizeit- und Eventbranche immer größere Bedeutung. Lasertechnik liefert beeindruckende Showeffekte mit hohen Anforderungen an Steuertechnik und Software. Zugleich steigen die Erwartungen der Zuschauer/-innen an Farben und Effektvariationen. Damit das Showerlebnis in positiver Erinnerung bei den Betrachtern bleibt, müssen mögliche Gefahren von den Verantwortlichen vorab erkannt und dadurch Unfälle vermieden werden.
Aus dem ursprünglich „wissenschaftlichen Laser“ entwickelte sich im Laufe der letzten 30 Jahre ein phänomenales Showinstrument, welches beeindruckende dreidimensionale Lichteffekte bietet. Die heute zur Verfügung stehende Technologie ermöglicht es sogar in Privathaushalten leistungsstarke Laser zu betreiben. Weiterhin hat sich der Markt, auf dem Laser gehandelt werden, längst über den der Fachfirmen hinaus erweitert. Aus Gründen des Laserstrahlenschutzes dürfen Laser höherer Leistungsklassen nur von fachkundiger Hand bedient und kontrolliert werden.
Die Versammlungsstättenverordnung regelt auch den Betrieb von Laseranlagen in den Zuschauerbereichen. Die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und die Technischen Regeln Laserstrahlung (TROS) schreiben den Laserschutzbeauftragten für den Betrieb von Laseranlagen (Klassen 3b und 4) zwingend vor. Eine Geräteeinweisung des Herstellers ersetzt nicht die Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten.
mit anerkanntem Abschluss gemäß §5 Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV), sowie gemäß den Technischen Regeln Laserstrahlung (TROS), Allgemeiner Teil, 5.2.2
Der Einsatz von Lasertechnik für optische Effekte gewinnt bei Veranstaltungen in Hallen oder Open Air, in Diskotheken, bei Messen, Ausstellungen und Fernsehshows sowie in der Kultur-, Freizeit- und Eventbranche immer größere Bedeutung. Lasertechnik liefert beeindruckende Showeffekte mit hohen Anforderungen an Steuertechnik und Software. Zugleich steigen die Erwartungen der Zuschauer/-innen an Farben und Effektvariationen. Damit das Showerlebnis in positiver Erinnerung bei den Betrachtern bleibt, müssen mögliche Gefahren von den Verantwortlichen vorab erkannt und dadurch Unfälle vermieden werden.
Aus dem ursprünglich „wissenschaftlichen Laser“ entwickelte sich im Laufe der letzten 30 Jahre ein phänomenales Showinstrument, welches beeindruckende dreidimensionale Lichteffekte bietet. Die heute zur Verfügung stehende Technologie ermöglicht es sogar in Privathaushalten leistungsstarke Laser zu betreiben. Weiterhin hat sich der Markt, auf dem Laser gehandelt werden, längst über den der Fachfirmen hinaus erweitert. Aus Gründen des Laserstrahlenschutzes dürfen Laser höherer Leistungsklassen nur von fachkundiger Hand bedient und kontrolliert werden.
Die Versammlungsstättenverordnung regelt auch den Betrieb von Laseranlagen in den Zuschauerbereichen. Die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und die Technischen Regeln Laserstrahlung (TROS) schreiben den Laserschutzbeauftragten für den Betrieb von Laseranlagen (Klassen 3b und 4) zwingend vor. Eine Geräteeinweisung des Herstellers ersetzt nicht die Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten.
Der Lehrgang vermittelt die physikalischen und physiologischen Grundlagen und Zusammenhänge sowie alle relevanten Begriffe. Die Teilnehmer/-innen lernt, das erworbene Wissen anzuwenden und den Umgang mit Lasern und optischen Strahlern auf Veranstaltungen sicher zu gestalten.
Die Teilnehmer/-innen lernen die gesetzlichen Grundlagen und Normen, sowie die Technische Regeln
(ArbSchG, OStrV, DGUV Informationen und Vorschriften, TROS und spezielle Regelungen zum Laserschutz) im Einklang mit dem Medium Laser anzuwenden. Auch die Sicherheit und Wechselwirkung, direkte Gefährdungen und deren unmittelbare biologische Wirkungen, sowie die indirekten Gefährdungen bei der Verwendung von Laserstrahlung, werden vermittelt. Der Lehrgang erläutert die grundlegenden Anforderungen an eine Gefährdungsbeurteilung im Sinne der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung.
Der Lehrgangsbesuch endet, nach erfolgreich abgeschlossener Lernkontrolle, mit dem anerkannten Abschluss zum/zur „Laserschutzbeauftragen“ gemäß §5 Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV), sowie gemäß den Technischen Regeln Laserstrahlung (TROS), Allgemeiner Teil, 5.2.2. Er berechtigt die Teilnehmer/-innen eine Laseranlage in Veranstaltungsstätten zu überwachen und damit zu betreiben.
Es besteht ausreichend Zeit für die Beantwortung von Fragen.
Die Teilnehmer/-innen lernen die gesetzlichen Grundlagen und Normen, sowie die Technische Regeln
(ArbSchG, OStrV, DGUV Informationen und Vorschriften, TROS und spezielle Regelungen zum Laserschutz) im Einklang mit dem Medium Laser anzuwenden. Auch die Sicherheit und Wechselwirkung, direkte Gefährdungen und deren unmittelbare biologische Wirkungen, sowie die indirekten Gefährdungen bei der Verwendung von Laserstrahlung, werden vermittelt. Der Lehrgang erläutert die grundlegenden Anforderungen an eine Gefährdungsbeurteilung im Sinne der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung.
Der Lehrgangsbesuch endet, nach erfolgreich abgeschlossener Lernkontrolle, mit dem anerkannten Abschluss zum/zur „Laserschutzbeauftragen“ gemäß §5 Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV), sowie gemäß den Technischen Regeln Laserstrahlung (TROS), Allgemeiner Teil, 5.2.2. Er berechtigt die Teilnehmer/-innen eine Laseranlage in Veranstaltungsstätten zu überwachen und damit zu betreiben.
Es besteht ausreichend Zeit für die Beantwortung von Fragen.
Der Lehrgang eignet sich für Personen, die in der Veranstaltungsbranche tätig sind. Prädestiniert sind beispielsweise
Da der Lehrgang auch allgemeine Kenntnisse z. B. aus der DIN/EN 60825 (Sicherheit von Lasereinrichtungen) vermittelt, erweitert sich die Zielgruppe auch auf die Personen, die sich allgemein über das Gefährdungspotential von optischer Strahlung informieren möchten. Im Sinne der DIN/EN 60825 werden Laser- und LED-Lichtquellen den intensiven optischen Strahlern gleichgestellt.
- Hallen-, Messe- oder Eventtechniker/-innen
- Fachkräfte, Meister/-innen oder Ingenieure/ Ingenieurinnen für Produktions- und Veranstaltungstechnik und
- alle Interessierten, die sich in der Anwendung von Showlasern professionalisieren und den anerkannten Abschluss zum/zur "Laserschutzbeauftragten" erwerben möchten.
Da der Lehrgang auch allgemeine Kenntnisse z. B. aus der DIN/EN 60825 (Sicherheit von Lasereinrichtungen) vermittelt, erweitert sich die Zielgruppe auch auf die Personen, die sich allgemein über das Gefährdungspotential von optischer Strahlung informieren möchten. Im Sinne der DIN/EN 60825 werden Laser- und LED-Lichtquellen den intensiven optischen Strahlern gleichgestellt.
Einführung in die Anwendungsgebiete der Lasertechnik
Sicherheit und Wechselwirkung
Gesetzliche Grundlagen und Rechtsnormen
Lasersicherheitsvorschriften
Lernkontrolle gemäß
*Lehrgangsinhalte vorbehaltlich Änderungen und Ergänzungen bedingt durch Dozenten-verfügbarkeit und besondere Ereignisse
- Laserstrahlung als Showmedium
- Einblicke in die Laserphysik
- Laser- und LED-Strahlung
- Aufbau und Grundkonfiguration einer Showlaseranlage
- Vorstellung und Demonstration von gängigen Laser- und LED-Typen und
- deren Funktionsweise
Sicherheit und Wechselwirkung
- die Anatomie des menschlichen Auges
- mögliche Strahlenunfälle und Gefährdungspotentiale
- direkte Gefährdungen und deren unmittelbare biologische Wirkungen sowie die indirekten Gefährdungen bei Arbeitsplätzen mit Anwendung von Laserstrahlung
Gesetzliche Grundlagen und Rechtsnormen
- Gesetzliche Grundlagen für Hersteller
- Gesetzliche Grundlagen für Betreiber
- Begriffserklärungen (MZB, GZS, NOHD und weitere)
Lasersicherheitsvorschriften
- DIN/EN 60825, DIN 56912 - Grenzwerte, Vorschriften, Laserklassen
- Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) DGUV Information 203-036
- DGUV Information 203-037
- DGUV Information 203-042
- Praxisbeispiele
Lernkontrolle gemäß
- Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und gemäß den Technischen Regeln Laserstrahlung (TROS)
*Lehrgangsinhalte vorbehaltlich Änderungen und Ergänzungen bedingt durch Dozenten-verfügbarkeit und besondere Ereignisse
Für den Besuch dieses Lehrgangs bestehen keine Zulassungsvoraussetzungen.
Die Teilnehmer/-innen erhalten nach erfolgreicher interner Abschlussprüfung einen Anerkannten Abschluss zum Laserschutzbeauftragten gemäß §5 Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV), sowie den Technischen Regeln Laserstrahlung (TROS), Allgemeiner Teil, 5.2.2. (Zertifikat der EurAka Baden-Baden).
Kursgebühr: 520,00 €
Ermäßigungen: 10 % Rabatt für:
Ermäßigungen: 5 % Rabatt für:
Bitte beachten: Die Rabatte sind nicht kombinierbar.
Finanzierungsmöglichkeiten:
Es gibt verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten für die Aus- und Weiterbildungsangebote an der Event-Akademie.
Die Kolleg*innen des Bildungsmanagements beraten Sie gerne, z. B. zur Ratenzahlung unter Telefon +49 7221 93-1393.
Förderungsmöglichkeiten:
Eine Auswahl diverser Förderungsmöglichkeiten mit detaillierten Informationen ohne Anspruch auf Vollständigkeit finden Sie im Downloadbereich.
- unsere gemeinnützige Akademie ist nach § 4 Nr. 21a UstG (Steuer-Nr.: 36068/01600) von der Umsatzsteuer befreit
- inklusive Pausengetränke (keine Barauszahlung möglich)
- inklusive Seminarunterlagen der Dozenten
Ermäßigungen: 10 % Rabatt für:
- Alumni der EurAka
- Auszubildende der Berufsfachschulen der EurAka, der Louis-Lepoix-Schule und der Robert-Schuman-Schule
- Studierende der Hochschule VICTORIA auf dem Campus der EurAka
- Mitglieder der Verbände (bis 750 € Kursgebühr): DTHG, EVVC, IGVW, VDT, VDVO, VPLT
Ermäßigungen: 5 % Rabatt für:
- Mitglieder der Verbände (über 750 € Kursgebühr): DTHG, EVVC, IGVW, VDT, VDVO, VPLT
Bitte beachten: Die Rabatte sind nicht kombinierbar.
Finanzierungsmöglichkeiten:
Es gibt verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten für die Aus- und Weiterbildungsangebote an der Event-Akademie.
Die Kolleg*innen des Bildungsmanagements beraten Sie gerne, z. B. zur Ratenzahlung unter Telefon +49 7221 93-1393.
Förderungsmöglichkeiten:
Eine Auswahl diverser Förderungsmöglichkeiten mit detaillierten Informationen ohne Anspruch auf Vollständigkeit finden Sie im Downloadbereich.
Aktuell ausgewählter Kurstermin:
Überblick
Beginn | 06.12.2024 |
Dauer | 2 Tage |
Kursgebühr | 520,00 € |
Kursort | Baden-Baden |
als Inhouse-Schulung möglich |
Kontakt
Desiree Luidold
07221 93-1313
desiree.luidold@event-akademie.de
07221 93-1313
desiree.luidold@event-akademie.de