Veranstaltungstechnik

Grundlehrgang Bühnen- und Event-Pyrotechniker/-in

*** DURCHFÜHRUNGSGARANTIE! ***

Staatlich anerkannter Grundlehrgang für den Umgang - ausgenommen das Herstellen und Wiedergewinnen - mit pyrotechnischen Gegenständen und pyrotechnischen Sätzen in Theatern oder Fernsehproduktionsstätten

Lehrgangsbezeichnung nach dem Sprengstoffgesetz (1. SprengV, §32):
Grundlehrgang "Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen für Bühne und Theater"


Der Grundlehrgang vermittelt theoretische und praktische Kenntnisse über die Empfindlichkeit und Wirkungsweise der gebräuchlichen explosionsgefährlichen Stoffe, deren unfallsichere Handhabung und Anwendung, die geltenden Rechtsvorschriften, den Umgang und Verkehr sowie die Beförderung. Geschult werden die grundlegenden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen in Theatern, Film- und Fernsehproduktionsstätten, Mehrzweckhallen, Messen und vergleichbaren Einrichtungen, bei Events und Präsentationen.
Die erfolgreiche Teilnahme am Grundlehrgang ist die Voraussetzung für die Teilnahme an einem Sonder- oder Wiederholungslehrgang.


Erwerb der Fachkunde für den Umgang mit
- pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie T2
- pyrotechnischen Sätzen der Kategorie S2 (inkl.Schwarz- sowie Nitrozellulosepulver als pyrotechn. Satz)
- Anzündmittel der Kategorie P2
- pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F3 und F4, soweit sie für Bühenzwecke geeignet sind,
bei Veranstaltungen.
Der Grundlehrgang schließt mit der anerkannten staatlichen Prüfung zum Bühnen- und Event-Pyrotechniker ab.

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung ein Fachkundezeugnis über die Teilnahme am staatlich anerkannten Grundlehrgang (gemäß §§ 32 und 36 der 1. SprengV) für die Beantragung einer Erlaubnis nach § 7 SprengG oder eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG für die Tätigkeit als Bühnen- und Event-Pyrotechniker (Bühnenfeuerwerker).
Der Lehrgang richtet sich an:
Bühnen- oder Beleuchtungsmeister*innen, Requisiteur*innen,
Waffenmeister*innen an Theatern oder Rundfunkanstalten, gleichartiger Ausbildungsabschluss in der Veranstaltungstechnik,
oder mindestens einjährige Tätigkeit als Hilfskraft in Theatern oder ähnlichen Einrichtungen und Nachweisen über die Mitwirkung beim Erzeugen von mind. 15 verschiedenartigen pyrotechnischen Effekten (siehe auch unter Voraussetzungen).
LEHRGANGSINHALTE*

  • Einführung in die Pyrotechnik
  • Aufbau, Funktion und Wirkungsweise von pyrotechnischen Gegenständen und deren Sätzen
  • Planung und Durchführung der Verwendung von pyrotechnischen Sätzen und Gegenständen
  • Rechtsgrundlagen und berufsgenossenschaftliche Bestimmungen
  • Besprechung von Unfällen und Vorkommnissen und Abschlussgespräch
  • Praktische Übungen


*Lehrgangsinhalte vorbehaltlich Änderungen und Ergänzungen bedingt durch Dozentenverfügbarkeit und besondere Ereignisse
*Einen detaillierten Lehrplan sowie Zeitplan finden Sie im Downloadbereich
- Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. SprengV von der zuständigen Behörde. Dies sind in der Regel das staatliche Amt für Arbeitsschutz, das Gewerbeaufsichtsamt oder das Amt für öffentliche Ordnung (Bitte beachten: Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist nur 1 Jahr gültig und die Ausstellung dauert in der Regel einige Wochen. Die UB muss zu Beginn des Seminars vorliegen!);

- Vollendung des 21. Lebensjahres;

- Ausbildung als Requisiteur, Waffenmeister, Bühnen- oder Beleuchtungsmeister oder ein gleichartiger Ausbildungsabschluss in der Veranstaltungstechnik ODER
- Nachweis über die Mitwirkung beim Erzeugen von mindestens 15 pyrotechnischen Effekten unter der Verwendung von unterschiedlichen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien T1 und T2. (Die Mitwirkung muss im Rahmen einer mind. einjährigen Tätigkeit als Hilfskraft in Theatern oder vergleichbaren Einrichtungen und innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Lehrgang erfolgt sein.)
Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Abschlussprüfung ein Fachkundezeugnis.
Kursgebühr: 950,00 €


  • unsere gemeinnützige Akademie ist nach § 4 Nr. 21a UstG (Steuer-Nr.: 36068/01600) von der Umsatzsteuer befreit

  • inklusive Pausengetränke (keine Barauszahlung möglich)

  • inklusive Seminarunterlagen der Dozenten


Ermäßigungen: 10 % Rabatt für:

  • Alumni der EurAka

  • Auszubildende der Berufsfachschulen der EurAka, der Louis-Lepoix-Schule und der Robert-Schuman-Schule

  • Studierende der Hochschule VICTORIA auf dem Campus der EurAka

  • Mitglieder der Verbände (bis 750 € Kursgebühr): DTHG, EVVC, IGVW, VDT, VDVO, VPLT


Ermäßigungen: 5 % Rabatt für:

  • Mitglieder der Verbände (über 750 € Kursgebühr): DTHG, EVVC, IGVW, VDT, VDVO, VPLT


Bitte beachten: Die Rabatte sind nicht kombinierbar.


Finanzierungsmöglichkeiten:
Es gibt verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten für die Aus- und Weiterbildungsangebote an der Event-Akademie.
Die Kolleg*innen des Bildungsmanagements beraten Sie gerne, z. B. zur Ratenzahlung unter Telefon +49 7221 93-1393.


Förderungsmöglichkeiten:
Eine Auswahl diverser Förderungsmöglichkeiten mit detaillierten Informationen ohne Anspruch auf Vollständigkeit finden Sie im Downloadbereich.

Aktuell ausgewählter Kurstermin:

03.03.2025 bis 07.03.2025, 09.00 bis 16.15 Uhr, AG, Seminarraum 1, F3.3.06

Überblick

Beginn 03.03.2025
Dauer 5 Tage
Kursgebühr 950,00 €
Kursort Baden-Baden
als Inhouse-Schulung möglich 
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Kontakt

Noémi Müller
07221 93-1320
noemi.mueller@event-akademie.de